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Platzhalterchristliches modellbahn team e.V., Mitglied im MOBA (Modellbahnverband in Deutschland e.V.)

Platzhaltercmt e.V.
PlatzhalterSathelstraße 9
Platzhalter35708 Haiger

 

Internet:
Email:
Vorstand:
Botho Heinz (1. Vorsitzender)
Matthias Partzsch (2. Vorsitzender)
Andreas Mettke (Schriftführer)
Frank Hühne
Andreas Philipp
Albert Többen
Hartmut Zeschky
Vereinsregister:
Amtsgericht Dillenburg VR 753
Freistellungsbescheid:
Der Verein ist mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Dillenburg, StNr. 09 250 54244, vom 27. Januar 2012 für die Jahre 2008 bis 2010 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Rechtshinweis:
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Webmaster:
Lothar Brill, Holbeinstraße 21, 90441 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 53 50 06
Postadresse
Zur Homepage von Lothar Brill

Bankverbindung: Evangelische Kreditgenossenschaft Kassel eG
BLZ: 520 604 10
Kontonr. 3697
IBAN DE32 5206 0410 0000 0036 97
BIC: GENODEF1EK1

Platzhalter

PlatzhalterSatzung des christlichen modellbahn teams e.V.
PlatzhalterStand: 03.02.1997

§ 1 Name und Sitz
Abs. 1 Der Verein führt den Namen "christliches modellbahn team e.V." mit der Abkürzung "cmt e.V."
Abs. 2 Der Verein hat seinen Sitz in 35708 Haiger, Sathelstrasse 9 bei Herrn Botho W. Heinz und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Dillenburg eingetragen.
§ 2 Grundlagen und Zweck
Abs. 1 Das "christliche modellbahn team e.V." (cmt e.V.) ist ein konfessionsunabhängiger Zusammenschluß von Christen im Sinne der Bibel, die auch zu einer örtlichen christlichen Gemeinde gehören.
Abs. 2 Die Mitglieder haben Jesus Christus als stabilen und personenbezogenen Mittelpunkt für ihr Leben gewählt. Für die Mitglieder des Teams gilt Gottes Wort, die Bibel (die im Ganzen, AT und NT, keinen Widerspruch enthält und eine von Gott gewirkte Einheit ist), als Maßstab ihres Lebens. Sie bezeugen die Tragfähigkeit der darin vorhandenen Antworten mit ihrer ganzen Persönlichkeit. Der Dienst des cmt e.V. geschieht daher in Bindung an Gottes Wort, die Bibel.
Abs. 3 Der cmt e.V. sieht in der Freude und Begeisterung am Hobby Modellbau (insbesondere Modellbahn) eine gute Plattform, um den christlichen Glauben bekannt zu machen und als Lebensgrundlage nachzuweisen.
§ 3 Tätigkeiten
Abs. 1 Die Umsetzung der unter §2 genannten Grundlagen soll im Hobby Modellbau, insbesondere Modellbahn, u.a. erreicht werden durch:  a) Gespräche mit anderen Menschen  b) Überregionale Wochenendtreffen/regionale Tagestreffen (Regio's)  c) verschiedene Urlaubsangebote  d) Schulungsangebote zum Themenbereich "Christ und Hobby"  e) Teilnahme an Tauschbörsen, Ausstellungen, Messen und anderen hobby-spezifischen Veranstaltungen  f) Teilnahme an christlichen Veranstaltungen unterschiedlicher Art  g) Herausgabe einer mehrmals im Jahr erscheinenden Vereinsbroschüre, sowie anderer christlicher oder fachlicher Literatur  h) technische und andere Mittel  i) Zusammenarbeit mit christlichen Gemeinden  j) Pflege von Verbindungen, Gedankenaustausch u.a. mit Vereinen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung im In- und Ausland sowie Modellbahnvereinen im allgemeinen.
Abs. 2 Der cmt e.V. vollzieht seinen Dienst im In- und Ausland.
§ 4 Gemeinnützigkeit
Abs. 1 Der cmt e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und religiöse Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Abs. 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Abs. 3 Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Abs. 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.
§ 6 Abnahme, Austritte, Ausschluß
Abs. 1 a) Die Aufnahme als Mitglied des cmt e.V. wird nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand nach einstimmiger Entscheidung ausgesprochen und dem Antragsteller mitgeteilt.   b) Das Mitglied erkennt mit der Aufnahme die Satzung (und die Geschäftsordnung) des christliches modellbahn team e.V. an.
Abs. 2 Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluß, Auflösung des Vereins und bei Tod.
Abs. 3 Der Austritt muß schriftlich erfolgen und ist jederzeit möglich; das Schreiben ist an den Vorstand zu richten.
Abs. 4 Der Ausschluß kann erfolgen bei:  a) dauerhafter Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen,  b) Zuwiderhandlungen gegen die Zwecke des Vereins,  c) dauerhaft unbiblischem Lebenswandel oder  d) Antrag von mindestens 2 Mitgliedern. Dieser bedarf der 3/4 Mehrheit des Vorstandes nach vorheriger Anhörung der Mitglieder und des/der Betroffenen. Die Begründung für den Ausschluß erfolgt schriftlich.
§ 7 Finanzierung
Abs. 1 Zur Bestreitung des Auslagen des Vereins dienen:  a) Beiträge  b) Spenden  c) Zuwendungen diverser Art.
Abs. 2 Die Höhe des regelmäßigen Beitrages wird in der Mitgliederversammlung (MV), auf Vorschlag des Vorstandes, durch Beschluß festgelegt und den Mitgliedern bekannt gegeben. Mitglieder können auf Beschluß des Vorstandes vom regelmäßigen Beitrag befreit werden.
Abs. 3 Der Kassierer hat den Vorstand bei jeder Tagung über die jeweilige Kassenlage zu unterrichten. Die Mitglieder können auf Antrag, in Absprache mit dem Vorstand, in das Kassenbuch Einschau erhalten.
§ 8 Leitung
Abs. 1 Der cmt e.V. wird vom Vorstand geleitet, der mindestens aus 1. und 2. Vorsitzenden sowie Schriftführer und Materialwart besteht. Er kann durch Beschluß erweitert werden.
Abs. 2 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §26 BGB gemeinschaftlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.
Abs. 3 Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein.
Abs. 4 Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn ein Vorsitzender und drei weitere Vorstandsmitglieder anwesend oder erreichbar sind.
Abs. 5 Fällt ein Mitglied des Vorstandes dauerhaft aus, so wählt der Vorstand aus den Mitgliedern ein kommissarisches Vorstandsmitglied aus. Es bleibt im Amt, bis bei der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Regel-Vorstandsmitglied gewählt ist.
Abs. 6 Der Vorstand wird regelmäßig durch die Mitgliederversammlung gewählt und führt die Geschäfte des Vereins. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre, wobei alle zwei Jahre die Hälfte neu gewählt wird. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist.
§ 9 Mitgliederversammlung (MV)
Abs. 1 Die ordentliche Mitgliederversammlung (kurz "MV") findet jährlich einmal statt. Auf Wunsch des Vorstandes oder eines Fünftels der Vereinsmitglieder kann eine außerordentlich MV einberufen werden. Die Mitglieder sind zur MV sechs Wochen vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die im Wahljahr das 18.Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder dürfen keine Außenstände gegenüber dem cmt haben, um zur Wahl zugelassen zu werden.
Abs. 2 Der jährlichen Mitgliederversammlung sind vorbehalten:  a) Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, des Kassierers, der Kassenprüfer und Materialwarte.  b) Die Entlastung des Kassierers und des Gesamtvorstandes.  c) Die Wahl des Vorstandes, Wahlleiters, und der Kassenprüfer.  d) Beschlußfassung über Satzungsänderung, Auflösung des Vereins, sowie in besonderen Fällen auch über Wünsche und Anträge der Mitglieder.
Abs. 3 Die Beschlüsse - auch die Wahlen - der MV werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen, wahlberechtigten Mitglieder gefaßt und protokolliert. Satzungsänderungen - wobei §2 davon nach seinem sachlichen Inhalt dauerhaft ausgeschlossen ist - bedürfen der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder. Alle Beschlüsse - auch Wahlen und Satzungsänderungen - werden im Protokoll festgehalten. Dieses wird zum Zeichen der Richtigkeit am Ende vom 1. Schriftführer und 1. Vorsitzenden oder im Abwesenheitsfall von deren Vertretern unterzeichnet.
§ 10 Kassenprüfung
Abs. 1 Die Kasse des Vereins wird von zwei Mitglieder, die von der MV gewählt werden, jährlich geprüft. Sie dürfen kein Amt im Vorstand bekleiden. Für die Wahl genügt die einfache Mehrheit.
Abs. 2 Die Kassenprüfer erstatten der MV einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenführung die Entlastung des Vorstandes, bzw. der/s Kassenwarte/s.
§ 11 Arbeitskreise (AK)
Für die praktische Umsetzung der Arbeit können AK gebildet werden, deren jeweilige Leitung aus den Reihen der Mitglieder vom Vorstand zu berufen ist. Diese sind dem Vorstand gegenüber verantwortlich.
§ 12 Geschäftsordnung (GO) und Mitarbeiter-Richtlinien (MRL)
Abs. 1 Die praktische Umsetzung der Satzung kann in einer gesonderten Geschäftsordnung (GO) geregelt werden, die vom Vorstand zu verabschieden und den Mitgliedern zur Kenntnis zuzuleiten ist.
Abs. 2 Gleiches gilt für die sogenannten "Mitarbeiter-Richtlinien" (MRL). Zur Einhaltung von GO und MRL erklären die Mitglieder automatisch mit ihrer Aufnahme in den Verein ihre Bereitschaft.
Abs. 3 Die dauerhafte Zuwiderhandlung gegen die Inhalte von GO und MRL kann zum Ausschluß aus dem Verein führen.
§ 13 Auflösung
Abs. 1 Die Auflösung des cmt e.V. kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen, außerordentlichen MV beschlossen werden. Die Einberufung dieser MV darf nur erfolgen, wenn es:  a) vom Gesamtvorstand mit 3/4 Mehrheit seiner Mitglieder oder  b) von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
Abs. 2 Diese spezielle MV ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder zur Mitgliederversammlung erschienen sind. Die Auflösung des "christlichen modellbahn teams e.V." kann nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Abs. 3 Sollten bei der ersten Auflösung-MV weniger als 2/3 der Mitglieder anwesend sein, ist innerhalb von vier Wochen eine zweite MV mit der gleichen Tagesordnung durchzuführen. Sie benötigt die Anwesenheit von 1/3 der Mitglieder des Vereins, um beschlußfähig zu sein. Zur Auflösung des Vereins ist sodann eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder vonnöten.
Abs. 4 Bei Auflösung des cmt e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins jeweils zur Hälfte an "Sportler ruft Sportler e.V.", Altenkirchen und dem "Evangeliums-Rundfunk international e.V., Wetzlar", die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
   
Satzung des cmt e.V. als PDF